Leistungsbeurteilung

Diese Hilfestellung soll Ihnen das Verständnis der neuen Leistungsbeurteilung, wie sie uns an der Schule per Erlass vorgeben wurde, erleichtern. 

SEHR GUT

Mit „Sehr gut“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist, deutliche Eigenständigkeit beziehungsweise die Fähigkeit zur selbständigen Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt.

GUT

Mit „Gut“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist, merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit beziehungsweise bei entsprechender Anleitung die Fähigkeit zur Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt.

BEFRIEDIGEND

Mit „Befriedigend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt; dabei werden Mängel in der Durchführung durch merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit ausgeglichen.

GENÜGEND

Mit „Genügend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt.

NICHT GENÜGEND

Mit „Nicht genügend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler nicht einmal alle Erfordernisse für die Beurteilung mit „Genügend“ erfüllt.“

 

7. und 8. Schulstufe

Sehr gut

die gestellten Anforderungen in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt / deutliche Eigenständigkeit bzw. die Fähigkeit zur selbständigen Anwendung auf neuartige Aufgaben

VERTIEFTE ALLGEMEINBILDUNG

Gut

die gestellten Anforderungen in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt / merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit bzw. bei entsprechender Anleitung die Fähigkeit zur Anwendung auf neue Aufgaben

Befriedigend

die gestellten Anforderungen in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt / merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit gleichen Mängel in der Durchführung aus

Genügend

die gestellten Anforderungen in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt

 

Befriedigend (3G)

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die gestellten Anforderungen in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt / merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit gleichen Mängel in der Durchführung aus – auf einer niedrigeren Stufe der Komplexität (d.h. einfacher)

GRUNDLEGENDE ALLGEMEINBILDUNG

Genügend (4G)

die gestellten Anforderungen in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt – auf einer niedrigeren Stufe der Komplexität (d.h. einfacher)

Nicht genügend

die Erfordernisse von „Genügend“ nicht erfüllt