Allergieverordnung

Durch die EU-Lebensmittelinformationsverordnung(Nr. 1169/2011, geändert durch Verordnung Nr. 78/2014)wurde eine europaweit geltende Informationspflicht hinsichtlich der in Anhang II der Verordnung angeführten Hauptallergene (14 Stoffe bzw. Stoffgruppen) eingeführt. In diesem Zusammenhang wurden von der Codexkommission Leitlinien bzw. eine Empfehlung zur Allergeninformation ausgearbeitet, die neben anderen Informationen unter https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/allergene/allergene.html abrufbar sind.