Informationen zur Nachmittagsbetreuung
Die Nachmittagsbetreuung ist eine ganztägige Schulform mit getrennter Abfolge an allgemeinbildenden Pflichtschulen, deren Betrieb und Organisation gesetzliche Bestimmungen im Burgenländischen Pflichtschulgesetz in Verbindung mit dem Schulunterrichtsgesetz und Schulzeitgesetz zu Grunde liegen.
Besuchsmodelle
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen werden ab dem Schuljahr 2024/25 in der Nachmittagsbetreuung zwei Besuchsmodelle angeboten, die für die ganze Woche oder tageweise gewählt werden können. Eine Kombination der beiden Besuchsmodelle ist möglich. Aus organisatorischen Gründen sind zu Schulbeginn die Betreuungstage zu fixieren.
Besuchsmodell 1 – Wartegruppe bis 13:20 Uhr
Die Wartegruppe ist gem. Burgenländischem Pflichtschulgesetz in Verbindung mit dem Schulunterrichtsgesetz kein Teil der schulischen Nachmittagsbetreuung. Bei diesem Besuchsmodell nehmen die SchülerInnen an der Mittagsverpflegung teil und werden bis zur Abholung durch eine FreizeitpädagogIn oder eine HelferIn beaufsichtigt. Es gibt keine Lernstunde, Hausaufgabenbetreuung und pädagogisches Zusatzangebot! Dieses Besuchsmodell soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Abholsituation von Geschwisterkindern und außerschulische Freizeitbeschäftigungen erleichtern. Die Betreuung endet spätestens um 13:20 Uhr und ist nur inklusive Mittagessen wählbar. Eine Betreuung ohne Mittagessen endet spätestens um 12:05 Uhr
Besuchsmodell 2 – Nachmittagsbetreuung bis16:00 oder 17:00 Uhr
Das Besuchsmodell 2 umfasst die Mittagsverpflegung, die Lernzeit und einen Freizeitteil. Die Nachmittagsbetreuung beginnt nach dem Regelunterricht mit dem Mittagessen und der Lernstunde. Anschließend folgt der Freizeitteil, in welchem den SchülerInnen freies Spiel und gelenkte Freizeit angeboten werden. Die Nachmittagsbetreuung endet von Montag bis Donnerstag um 17:00, am Freitag um 16:00.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben hat die Nachmittagsbetreuung an allen Schultagen zumindest bis 16:00 Uhr zu dauern. Die SchülerInnen müssen in der Kernzeit (bis 16:00 Uhr) an der Schule bleiben und können entweder um 16:00 Uhr oder um 17:00 Uhr abgeholt werden. Dies ermöglicht den PädagogInnen eine angemessene Gestaltung des Freizeitteils und den Kindern einen geordneten Ablauf mit klaren Strukturen. Das Fernbleiben vom Betreuungsteil (bis 16:00 Uhr) ist gem. den gesetzlichen Bestimmungen nur bei gerechtfertigter Verhinderung und für den Fall, dass die Schulleitung oder die Leitung der Nachmittagsbetreuung die Erlaubnis zum Fernbleiben erteilt, möglich. Gründe hierfür können z.B. ein Training in einem Sportverein, der Besuch der Musikschule, ein Arztbesuch, besondere familiäre Anlässe etc. sein. Das Besuchsmodell 2 ist nur inklusive Mittagessen wählbar.
Tarife
Monatliche Kosten für das Besuchsmodell 1 – Wartegruppe bis 13:20 Uhr
5 Tage/Woche € 44,00
4 Tage/Woche € 35,20
3 Tage/Woche € 26,40
2 Tage/Woche €17,60
1 Tag/Woche € 13,20
Monatliche Kosten für das Besuchsmodell 2 – Nachmittagsbetreuung bis 16:00 oder 17:00 Uhr:
5 Tage/Woche € 88,00
4 Tage/Woche € 70,40
3 Tage/Woche € 52,80
2 Tage/Woche € 35,20
1 Tag/Woche € 26,40
Das Betreuungsgeld ist ein Monatstarif und wird auch bei Fernbleiben des Kindes nicht aliqoutiert! Bei keiner vollen Inanspruchnahme der angemeldeten Nachmittagsbetreuung muss der Betreuungsbetrag somit zur Gänze bezahlt werden. Der Beitrag für das Mittagessen beträgt in der Volksschule € 6,00/Tag und in der Mittelschule € 6,60/Tag. Die Vorschreibung erfolgt zu Monatsende im Nachhinein. Die Bezahlung hat ausnahmslos bargeldlos bis zum 14. der Vorschreibung zu erfolgen. Wir empfehlen für die Bezahlung der monatlichen Beiträge eine Einzugsermächtigung einzurichten.
Mittagessensförderung
Einkommensschwache Familien mit Hauptwohnsitz im Burgenland können beim Land Burgenland um eine Förderung der Mittagessensbeiträge für Kinder in Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen ansuchen.