Hausordnung

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Die weibliche Form ist der männlichen Form gleichgestellt. Aus Gründen der Lesbarkeit wurde die männliche Form gewählt.

Grundsätze

Die Hausordnung beruht auf den entsprechenden Paragraphen des Schulunterrichtsgesetzes und den Grundsätzen des Leitbildes der NMS Rust.

Die Hausordnung hat das Ziel, den Schulalltag konfliktfrei zu gestalten; sie enthält Vereinbarungen für ein gutes Zusammenleben in unserer Schule.

Sie wurde in Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern und Schülern erstellt und vom Schulforum der NMS Rust einvernehmlich beschlossen. Sie ist bis auf Widerruf verbindlich.

Garderobe

  • Einlass Schulgebäude / Garderobe: 07:00 Uhr
  • Bis 07:10 Uhr findet keine Beaufsichtigung der Schüler[1] statt.
  • Aufenthalt in Garderobe und Eingangsbereich bis 07:10
  • Ab 07:10 Uhr: Die Schüler halten sich in den Klassen auf.
  • Das Tragen der Hausschuhe ist Pflicht.
  • Für den Inhalt ihrer verschließbaren Spinde sind die Schüler selbst verantwortlich, die Schule übernimmt keine Haftung für Verluste.
  • Der Aufenthalt in den Garderoben während der Unterrichtszeit ist nicht gestattet.

Aufsicht

  • Die Beaufsichtigung der Schüler durch Lehrer beginnt um 07:10 Uhr und endet nach Unterrichtsschluss bei Verlassen des Schulgebäudes bei der Eingangstür.
  • Freistunden und die Mittagspause (12:55 – 13:20 Uhr) haben die Schüler ausnahmslos in den von Lehrpersonen beaufsichtigten Schulbereichen zu verbringen.
  • Nach dem Unterricht sind das Schulhaus und das Schulgelände unverzüglich zu verlassen, sofern nicht ein weiterer Aufenthalt bewilligt wurde.

Unterrichtszeit

  1. Stunde: 07:25 – 08:15
  2. Stunde: 08:15 – 09:05
  3. Stunde: 09:20 – 10:10
  4. Stunde: 10:10 – 11:00
  5. Stunde: 11:15 – 12:05
  6. Stunde: 12:05 – 12:55
  7. Stunde: 13:20 – 14:10
  8. Stunde: 14:10 – 15:00

Pausenordnung und Verhalten in der Schule

  • Anfallender Müll muss in den aufgestellten Mülleimern entsorgt werden.
  • Gänge und Klosettanlagen müssen sauber gehalten werden.
  • In den Pausen (inkl. Mittagspause) bleiben die Schultaschen im Klassenraum.
  • Den Anweisungen des Lehrpersonals ist nicht nur in den Unterrichtseinheiten sondern ebenfalls in den Pausen Folge zu leisten. Bei wiederholtem Fehlverhalten (insbesondere bei Gefährdung von Mitschülern) müssen Schüler von einem Erziehungsberechtigen abgeholt werden.
  • Die „BIG FIVE“ gelten für alle Schüler:
    • Wir grüßen einander
    • Wir gehen langsam im Schulgebäude
    • Wir behandeln Menschen und Dinge mit Respekt
    • Wir sagen BITTE und DANKE
    • Wir schreien und lärmen nicht
  • Handys samt Zubehör sind ausgeschaltet (Flugmodus gilt nicht als ausgeschaltet!) ausnahmslos in der Schultasche aufzubewahren. Der Gebrauch von modernen Medien (Smartphone, Tablet, …) und anderen elektronischen Geräten ist nur im Unterricht und nach ausdrücklicher Absprache mit der Lehrkraft gestattet. Ansonsten sind sie auszuschalten. Bei Verstößen können sie gem. Schulordnung §4 (4)- Abnahme den Schulbetrieb störender Gegenstände - vom Lehrpersonal eingezogen werden.

Fernbleiben vom Unterricht:

Auszug aus § 24 SchPflG Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Schulpflicht und Strafbestimmungen:

(1) Die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, für die Erfüllung der Schulpflicht, insbesondere für den regelmäßigen Schulbesuch und die Einhaltung der Schulordnung durch den Schüler bzw. in den Fällen der §§ 11, 13 und 22 Abs. 4 für die Ablegung der dort vorgesehenen Prüfungen zu sorgen.

(4) Die Nichterfüllung der in den Abs. 1 bis 3 angeführten Pflichten stellt eine Verwaltungsübertretung dar, die nach Setzung geeigneter Maßnahmen gemäß § 25 Abs. 2 und je nach Schwere der Pflichtverletzung, jedenfalls aber bei ungerechtfertigtem Fernbleiben der Schülerin oder des Schülers vom Unterricht an mehr als drei aufeinander- oder nicht aufeinanderfolgenden Schultagen der neunjährigen allgemeinen Schulpflicht, bei der Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige zu bringen ist und von dieser mit einer Geldstrafe von 110 € bis zu 440 €, im Fall der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen zu bestrafen ist.

  • Das Fernbleiben sowie die voraussichtliche Fehldauer eines Schülers haben die Erziehungsberechtigten der Schule umgehend mitzuteilen.
  • Dem Klassenvorstand ist zeitnah eine schriftliche Bestätigung über das Fernbleiben vorzulegen
  • Die Erlaubnis zum Fernbleiben aus begründetem Anlass (keine Urlaube!!!) kann erteilt werden:
    • Für einzelne Stunden bis zu einem Tag: Klassenvorstand
    • Für mehrere Tage bis zu einer Woche: Schulleiter
    • Für längeres Fernbleiben: Schulqualitätsmanager
  • Der Schüler ist verpflichtet, den versäumten Unterrichtstoff selbständig und ohne Aufforderung durch das Lehrpersonal nachzuholen!
  • Verlässt ein Schüler während des Unterrichts die Schule, hat er sich zuvor im Sekretariat oder der Direktion abzumelden.

 

Sicherheit

  • Gewaltanwendungen, Diebstähle, Nötigungen, etc. in jeglicher Form werden von der Schulleitung und der Schulgemeinschaft in keiner Weise geduldet und gegebenenfalls zur Anzeige gebracht!
  • Das Öffnen der Fenster erfolgt nur auf Anweisung einer Lehrkraft.
  • Eingangsbereiche dürfen durch Gruppen von Personen bzw. durch Gegenstände nicht blockiert werden. Fluchtweg!
  • Gegenstände, welche die Sicherheit gefährden und/oder den Schulbetrieb stören, dürfen nicht mitgebracht werden. Bei Zuwiderhandeln werden derartige Gegenstände abgenommen.

Sprechstunden und Vorsprachen

Die Sprechstunden der Lehrer werden den Eltern bekannt gegeben. Die Eltern mögen sich zur Sprechstunde anmelden.

Mitteilungen und Kenntnisnahme

Die Schüler sind verpflichtet, Mitteilungen der Schule an die Erziehungsberechtigten verlässlich weiterzugeben und die Unterschrift der Erziehungsberechtigten pünktlich in der Schule vorzuweisen.

Beschädigung, Ersatz, Unfall

  • Die Schüler haben sämtliche Einrichtungen und Anlagen der Schule – einschließlich der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel – schonend zu behandeln.
  • Hat ein Schüler Schuleigentum oder fremdes Eigentum im Schulbereich beschädigt, so hat er dies unverzüglich im Sekretariat zu melden.
  • Es sind alle Beschädigungen im Schulbereich, welche die körperliche Sicherheit gefährden, zu melden.
  • Für mutwillige Beschädigungen im Schulbereich wird Schadensersatz verlangt.
  • Unfälle auf dem Schulweg, während des Unterrichts, während der Pausen oder bei Schul- und schulbezogenen Veranstaltungen sind unverzüglich in der Direktion zu melden.

Wertgegenstände, Verluste, Funde

  • Verlust und/oder Diebstahl von Wertgegenständen sind in der Direktion unverzüglich zu melden.
  • Die Schule und der Schulerhalter übernehmen keine Haftung für das Eigentum der Schüler.
  • Fundsachen sind unverzüglich in der Direktion abzugeben.

Allgemeine Bestimmungen:

Die Erziehungsberechtigten haben jede Datenänderung, die den Schüler betrifft (Adresse, Telefonnummer, .....) unverzüglich zu melden.

Die Erziehungsberechtigten haben die Pflicht, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen. Sie haben das Recht auf Anhörung und zur Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen. Sie sind verpflichtet, die Schüler mit den erforderlichen Unterrichtsmitteln auszustatten und auf die gewissenhafte Erfüllung der sich aus dem Schulbesuch ergebenden Pflichten des Schülers einzuwirken, sowie zur Förderung der Schulgemeinschaft beizutragen.

Glasflaschen sind ausschließlich in entsprechenden Schutzhüllen (z. B. Neopren, Silikon) erlaubt.

Aludosen/Metalldosen sind im Schulgebäude verboten.

Kopfbedeckungen und Kaugummi sind im Schulgebäude verboten.

KLEIDUNG: Die Kleidung muss den Erfordernissen des Unterrichts entsprechen und die Normen der Sittlichkeit erfüllen. Schüler und Lehrer haben am Unterricht, an den Schulveranstaltungen und den schulbezogenen Veranstaltungen in einer den jeweiligen Erfordernissen entsprechenden Kleidung teilzunehmen. Insbesondere gilt dies im Sinne der Sicherheitsbestimmungen im Werkstätten- und im Sportunterricht. Die Kleidung darf keine Verletzungsgefahr für Mitschüler darstellen, wie z.B. Metallbeschläge an Jacken und Hosen etc.

Im Turnunterricht muss Turnkleidung, einschließlich Turnschuhe (!), getragen werden. Diese ist regelmäßig zu reinigen (Hygiene!). Turnschuhe dienen auch der Sicherheit und Gesundheit. Schmuck stellt eine Gefährdung im Turnunterricht dar und darf beim Turnen nicht getragen werden. Auch ein Piercing muss abgenommen oder mit Pflaster abgedeckt werden.

Eltern und schulfremde Personen haben sich nach dem Betreten des Schulgebäudes unverzüglich in der Direktion zu melden.

Verhalten im Katastrophenfall

In jeder Klasse hängt eine Anweisung für den Katastrophenfall (Fluchtplan). Im Katastrophenfall ist den Anordnungen der dazu befugten Personen unverzüglich Folge zu leisten.

Rust, am 15.09.2019                                                                                                      MS Dir. Claudia Nährer

                                                                                                                                                       Schulleitung